Elternbrief Maskenpflicht ab Montag, 24.8.

Liebe Eltern der Altstadtschule,

die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass ab Montag, 24.08.20 in allen Schulen Schleswig-Holsteins eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten wird. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Mund-Nase-Bedeckung überall dort tragen, wo es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann.

Insbesondere ist die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen:

- auf den Laufwegen im Gebäude (z.B. Wege in die Klassen, zur Toilette, von und zum Schulhof)

- beim Betreten des Schulgeländes zu Beginn des Schultages

- beim Verlassen des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss

Hier besteht keine Maskenpflicht:

- in den Klassenräumen (auf freiwilliger Basis möglich)

- während der Pausen auf dem Schulhof (die Klassen halten sich dort klar voneinander getrennt auf)

Bitte sorgen Sie täglich dafür, dass Ihr Kind eine frische Mund-Nase-Bedeckung bei sich trägt.

Umgang mit Infektionsfällen: Wird ein Schulkind oder ein Beschäftigter der Schule auf Covid19-Infektion getestet, soll dies der Schule gemeldet werden. Bis zum Erhalt des Ergebnisses muss die getestete Person zu Hause bleiben. Bei einem positiven Ergebnis entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs für einzelne Personen oder Personengruppen.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Bechler, Rektorin

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