Elternbrief Unterricht ab 19. April

Liebe Eltern,

auf Anordnung des Bildungsministeriums wird es ab Montag, 19.04.2021 aufgrund der erneut gestiegenen Inzidenzzahlen wieder Wechselunterricht geben. Die Gruppen aus der letzten Wechselphase bleiben bestehen, der Unterricht erfolgt nach Plan.

Gruppe 1: Dienstag, Donnerstag

Gruppe 2: Montag, Mittwoch, Freitag

Für die Tage im Distanzlernen werden die Kinder von den Lehrkräften mit Materialien versorgt. Natürlich bieten wir für die jeweiligen Distanzlerntage eine Notbetreuung an.

Hierfür benötigen wir per E-Mail eine Anmeldung bis spätestens morgen (Freitag, 16.04.21) um 12 Uhr. Parallel muss ggf. auch bis 12 Uhr eine Anmeldung bei der SKB unter p.tellmann@ats.wedel.de oder r.kindlerwitte@ats.wedel.de erfolgen. Die SKB ist in der kommenden Woche nur für Kinder mit Notbetreuungsanspruch geöffnet.

Bitte geben Sie jeweils den Betreuungstag und die Dauer der Betreuung in der SKB mit an. Nach Rücksprache mit Menüpartner kann es am Montag noch kein Mittagessen geben. Für Montag ist der Zugang bei Menüpartner gesperrt. Geben Sie daher bitte Ihren Kindern für diesen Tag ausreichend zu essen mit. Für die Zeit ab Dienstag (20.04.2021) kann wieder Essen über Menüpartner für die SKB-Kinder in der Notbetreuung bestellt werden.

Die Ganztagsangebote an der Altstadtschule sind aktuell weiterhin ausgesetzt. Das bedeutet, dass Ganztagskurse, das freie Spiel/Wartegruppe und die Hausaufgabenbetreuung entfallen. Dadurch ist die Mittagessensversorgung im Rahmen des Ganztages eingeschränkt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf vor Buchung an die Schulsozialarbeit der Schule.

Regelmäßige Testungen für alle in Schule Beschäftigten sowie alle Schülerinnen und Schüler:

Gleich zu Beginn des 1. Schultages (je nach Gruppe am Montag oder Dienstag) müssen alle Kinder unter Aufsicht eine Selbsttestung durchführen. Verpflichtend ist darüber hinaus eine 2. Selbsttestung im Laufe der Woche. Die Schulen erhalten ausreichend Selbsttests für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schule Beschäftigten, so dass bis auf Weiteres die verpflichtenden Selbsttestungen weiterhin zweimal wöchentlich vorgenommen werden können.

Alternativen zur schulischen Selbsttestung:

- Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über an anderer Stelle durchgeführten Tests (nicht älter als 3 Tage), zweimal wöchentlich

- Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld (Formblatt siehe Email vom 14.04.21), zweimal wöchentlich

Die Selbsttests der Schule dürfen nicht mit nach Hause gegeben werden. Es ist selbstverständlich, dass auch das gesamte schulische Personal mit einer vorher durchgeführten Testung in die Schulzeit nach den Ferien startet. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und lernen ausschließlich in Distanz.

Beurlaubungen: Weiterhin ist es möglich, einen Antrag auf Beurlaubung von der Teilnahme am Präsenzunterricht für die Zeit vom 19.04.2021 bis zum 14.05.2021 zu stellen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit telefonisch erreichbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Bechler

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