Elternbrief Unterricht ab 8.6.

Liebe Eltern,

jetzt sind alle schulseitigen Planungen zum Unterricht ab 08.06.2020 abgeschlossen. Bis zu den Sommerferien werden die Kinder wieder täglich von maximal zwei fest zugewiesenen Lehrkräften unterrichtet, dabei müssen wir uns auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und unter Umständen Englisch konzentrieren. Die Fächer Sport, Musik (Singen), Schwimmen sowie Förderstunden dürfen nicht stattfinden. Der Stundenplan ist verlässlich.

Die Kinder finden sich zur Kommezeit an einem bestimmten Bereich auf dem Schulgelände ein, werden dort von der Lehrkraft im Empfang genommen und in die Klasse geführt. Die Kommezeiten der 3./4. Klassen sind zeitlich versetzt zu den Kommezeiten der 1./2 Klassen. Wichtig ist an dieser Stelle, dass Ihr Kind pünktlich, also im Rahmen der vorgegebenen Zeitspanne, in der Schule eintrifft. In den Ankommensbereichen der einzelnen Klassen halten sich die Kinder auch während der Pausen auf. Eine Durchmischung der Klassen vermeiden wir so auch an dieser Stelle.

Bekleidung: Da in den Klassen bei geöffneten Türen und Fenstern unterrichtet wird, könnte es unter Umständen kühl sein und Ihr Kind wärmende Kleidung benötigen. Bedenken Sie bitte auch, dass Ihr Kind für die Warte- und Pausenzeiten auf dem Hof bei entsprechenden Witterungsbedingungen ggf. regen- und windfeste Bekleidung trägt.

Eine Notbetreuung bietet die Schule nicht mehr an. Auch die reguläre SKB Betreuung gibt es bis auf weiteres nicht. Sollte in Notfällen ein Betreuungsbedarf nach Schulschluss gegeben sein, wenden Sie sich bitte an Herrn Tellmann unter p.tellmann@ats.wedel.de oder Frau Kindler-Witte unter r.kindlerwitte@ats.wedel.de . Die beiden Ansprechpartner organisieren die städtische Notbetreuung an unserer Schule. Weiterhin findet auch kein regulärer Betrieb der Mensa statt. Für die Kinder der Notbetreuung nach Unterrichtsschluss wird die Verpflegung wie bisher intern nach Rücksprache mit Herrn Tellmann organsiert.

Wichtig: Lassen Sie Ihr Kind unbedingt zu Hause, wenn es Krankheitszeichen aufweist, wie z.B. Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Kopfschmerzen, Schnupfen, Husten, trockener Husten, Fieber, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns.

Wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, kann das Kind wieder zur Schule geschickt werden. Dies muss schriftlich vom Erziehungsberechtigten bestätigt werden.

Kinder, die während der Unterrichtszeit Symptome zeigen, werden unverzüglich von der übrigen Klasse getrennt und müssen abgeholt werden. Wir sind verpflichtet, das Gesundheitsamt darüber zu informieren. 

Sozialkontakte: Um mögliche Infektionsketten zu unterbinden, ist es weiterhin erforderlich, dass Sozialkontakte im privaten Umfeld der Kinder auf das unbedingt nötige Maß und bevorzugt auf den Klassenverband beschränkt bleiben.

Zitat aus dem Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen in der Zeit vom 8. bis 26. Juni 2020: „Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht in der Zeit bis zum 26. Juni 2020 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH aus wichtigem Grund. Dieser liegt vor, wenn der einzelnen Schülerin bzw. dem einzelnen Schüler unter Berücksichtigung aller Lebensumstände und unter Abwägung des Interesses am Schulbesuch die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht zugemutet werden kann.

Eine Beurlaubung aus wichtigem Grund gem. § 15 Schulgesetz SH liegt dann vor, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund einer ärztlichen Risikoeinschätzung zur Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören. Das gleiche gilt, wenn Schülerinnen und Schüler in häuslicher Gemeinschaft mit Personen leben, die aufgrund einer ärztlichen Risikoeinschätzung vorbelastet sind.

Ein wichtiger Grund kann außerdem vorliegen, wenn Eltern hinsichtlich des Schulbesuchs aus ihrer Sicht Sorgen entwickeln, das Kind dadurch in einen häuslichen Konflikt geraten und eine nachhaltige Störung des Familienfriedens durch eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht abgewendet werden kann.“

Anträge auf Beurlaubung sind über die Schulleitung zu stellen.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal daran erinnern, dass Sie Ihrem Kind am Montag, den 08.06. unbedingt das Formular „Versicherung zum Gesundheitszustand bei Wiederaufnahme eines regelhaften Unterrichtsbetriebs an den Grundschulen in Schleswig-Holstein“ ausgefüllt mit in die Schule geben. Sollte das Formular dann nicht vorliegen, muss Ihr Kind vom Unterricht ausgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe des Ministeriums.

Ergänzend zu diesem Elternbrief erhalten Sie von der Klassenlehrkraft Informationen zum Sammelpunkt auf dem Schulgelände sowie eine Liste der mitzubringenden Materialien.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Bechler

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