Hygieneplan 19.8.21

  1. Corona: Aktuelle ergänzende Maßnahmen

Als Voraussetzung für die Öffnung der Schule ist die Überarbeitung des Hygienekonzepts unter Berücksichtigung der neuen Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus notwendig.

Es muss besonders darauf geachtet werden, dass Kontakte auch in der Schule auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben und enge Kontakte ganz vermieden werden.

Die Einhaltung aller Maßnahmen müssen von allen beteiligten Personen eingehalten werden.

Für die Organisation des Schulbetriebs resultieren daraus folgende Maßnahmen:

Hygienemaßnahmen:

Desinfektionsmittel sind aufgrund ihres hohen Alkoholgehalts für die Hände der Kinder ungeeignet und sollen nicht in die Schule mitgebracht werden.

LehrerInnen und SchülerInnen waschen sich konsequent die Hände. Dies geschieht zu festen Zeiten vor Unterrichtsbeginn und nach der Pause im Klassenraum.

Die SchülerInnen werden ggf. im Rahmen des Toilettengangs noch einmal gesondert auf die Notwendigkeit des Händewaschens hingewiesen.

Das richtige Händewaschen wird während des Unterrichts thematisiert.

Ebenso müssen die Husten- und Niesregeln während des gesamten Aufenthalts in der Schule eingehalten werden. Auch diese werden im Unterricht thematisiert.

Die SchülerInnen bringen ihre Verpflegung (auch das Getränk) von zu Hause mit. Ein Austausch oder gemeinsames Benutzen von Trinkflaschen oder Essen ist unbedingt zu vermeiden. Es ist während der Frühstückspausen und des Mittagessens in der Mensa auf einen Abstand von mindestens 1.5m zu achten.

Das Unterrichtsmaterial wie Stifte, Radiergummis etc. darf nicht ausgetauscht werden.

Die Klassenräume müssen gut belüftet sein. Hierzu sind die Hinweise des Ministeriums „Richtig lüften in der Schule“ zu beachten. Es wird in jeder Unterrichtspause gelüftet – optimal wäre zweimal lüften innerhalb von 45 Minuten. Soweit möglich soll eine Querlüftung stattfinden. Das heißt es wird gelüftet bei geöffneten Fenstern in der Klasse und im Flur bei gleichzeitig geöffneter Tür. Wenn dies nicht möglich ist wird bei weit geöffneten Fenstern aber geschlossener Klassentür gelüftet. Kommt es während des Unterrichts bei Personen zu Krankheitssymptomen wie wiederholtem Niesen oder Husten, sollte unmittelbar bei weit geöffnetem Fenster gelüftet werden. Das Unterrichten bei offener Tür ist gewünscht – auch um den Türklinkenkontakt zu vermeiden.

Die Reinigung der Unterrichtsräume erfolgt nach Unterrichtsschluss.

Es werden Hinweisschilder für die Hygienemaßnahmen in jeder Klasse und in den Waschräumen gut sichtbar aufgehängt.

Abstand:

Die Klassen 1 und 2 erscheinen zeitlich versetzt zu den 3. und 4. Klassen zum Unterricht, so dass die Ansammlung einer großen Menge von Personen auf dem Schulhof vermieden wird.

Die SchülerInnen betreten ohne Begleitung der Eltern den Schulhof und gehen unter Einhaltung der Abstandsregeln zu ihren Anstellplätzen, wo sie auf das vollständige Eintreffen der Klasse warten. Die SchülerInnen sollen im Laufe ihrer Kommeszeit erscheinen. Keinesfalls zu früh!

Bei Schulschluss wird das Schulgelände umgehend verlassen.

Während der Wege zur Hofpause oder von der Hofpause ist auf den Abstand zwischen den Klassen zu achten. Ausreichend Aufsichtspersonal trägt Sorge, dass diese Regel eingehalten wird.

Es werden im Schulgebäude Hinweisschilder zur Abstandhaltung aufgehängt.

Mund-Nasen-Schutz:

An den Schule Schleswig-Holsteins gibt es eine Pflicht zum Masken tragen (medizinische oder FFP2-Masken). Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass in allen Innenräumen eine Maske getragen werden soll. Im Außenbereich können sich die Kinder ohne Maske aufhalten (z.B. in den Pausen).

Testung:

In der Schule wird zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest verpflichtend getestet. Eine häusliche Testung bzw. eine Testung bei einem öffentlichen Anbieter ist mit entsprechendem Nachweisen möglich.

 

Hygieneregeln während des Sportunterrichts:

Im Sportunterricht gelten die allgemeinen Hygienevorschriften der Schule:

Auf Fluren und in Treppenhäusern gilt die Maskenpflicht. Es wird 1,5m Abstand gehalten und sich gründlich die Hände gewaschen. Das Niesen in die Armbeuge ist Vorschrift.

Der Sportunterricht sollte vorrangig im Freien stattfinden. Wenn es jedoch witterungsbedingt nicht möglich ist, kann bei entsprechenden Inzidenzwerten die Sporthalle genutzt werden.

Es darf sich immer nur eine Klasse (Kohorte) in der Sporthalle bzw. in den Umkleidekabinen aufhalten. Eine Klasse betritt den Hallenbereich erst dann, wenn die vorherige Klasse diesen vollständig verlassen hat.

Da die Umkleidekabine und die Sporthalle nach Verlassen der einen Klas­se und vor Betreten der nächsten Klasse nicht gereinigt und desinfiziert werden können, muss darauf geachtet werden, dass sich die Schüler je­weils nach dem Umziehen gründlich die Hände waschen.

Sowohl die Halle als auch die Umkleidekabinen sind durchgängig zu lüf­ten. Das heißt die Fenster und die Fluchttür sind während des Betriebs of­fen zu halten.

Während des Sportunterrichts brauchen die SchülerInnen keine Maske zu tragen. Sie sollten in der Halle möglichst einen Abstand von 1,5m zueinan­der halten. Flüchtige Körperkontakte – wie bei Tickspielen – sind jedoch erlaubt. Da die Umkleidekabinen bei dem Wechsel der Lerngruppe nicht desinfiziert werden können, ist darauf zu achten, dass sich die SchülerIn­nen während des Unterrichts nie ins Gesicht fassen.

Die Benutzung von Kleingeräten (Bälle, Seile, Reifen, Schläger etc.) ist er­laubt unter der Voraussetzung, dass sich alle SchülerInnen vor dem Sport­unterricht die Hände gewaschen haben und sich während des Unterrichts nie ins Gesicht fassen.

Während des Unterrichts ist das Helfen und Sichern ohne Mundschutz ver­boten. Lehrkräfte müssen jedoch Verletzungsgefahren abwenden. Im Not­fall kann bzw. muss das auch kurzfristig ohne Mundschutz erfolgen.

Die Priorität im Sportunterricht sollten Individual- und Rückschlagspiele haben. Es könne weiterhin Mannschaftssportarten ohne intensiven Körper­kontakt, Turnen und Leichtathletik stattfinden. Themenbereiche wie Part­ner- und Gruppentanz, Partner- und Gruppenakrobatik, Raufen, Ringen und Verteidigen und kleine Spiele mit intensivem Körperkontakt sind nicht erlaubt.

 

Hygieneregeln während des Musikunterrichts:

Das Singen während des Musikunterricht ist nur gestattet, wenn ein Mindestabstand von 2.5 Metern zwischen den Personen sichergestellt werden kann.

Kleingeräte sind nach Gebrauch zu desinfizieren.

 

Hygieneregeln Lernen am anderen Ort:

Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes haben die SchülerInnen und die Begleitpersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit sie nicht Sport treiben oder einen Mindestabstand von 1,5m zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte einhalten.

Die Hygienevorschriften der Einrichtung, die besucht wird, sind einzuhal­ten.

 

Dokumentation:

Es wird jeden Tag eine sorgfältige Dokumentation über die An- bzw. krankheitsbedingte Abwesenheit der SchülerInnen angefertigt.

Dabei wird täglich bei Erscheinen der Gesundheitszustand des/r SchülerIn abgefragt.

Es dürfen ausschließlich gesunde Personen am Unterricht teilnehmen. Orientierung bietet hierzu die Empfehlung des Ministeriums „Krankheitszeichen: Darf mein Kind in die Kita oder Schule“ vom 26.08.2020.

Die Erreichbarkeit der Eltern muss sichergestellt sein (aktuelle Telefonnummern).

Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Schule ist denen gestattet, die aufgrund ihrer Arbeitsverpflichtung oder Beratungsterminen vor Ort sein müssen.

Bei Veranstaltungen ist der Zutritt zum Schulgelände nur mit einem Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung möglich. Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Die Tests müssen von offizieller Stelle durchgeführt und nachgewiesen werden.  

Es wäre wünschenswert, wenn der Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz und das richtige Händewaschen auch zu Hause eingeübt wird und die Verhaltensregeln besprochen werden.

 

Wedel, 20. August 2021

A. Spangenberg

 

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