Hygieneplan der Altstadtschule

Hygieneplan Grundschule Altstadt, Wedel Stand: 19.05.2020

Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung

2 Belehrung, Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldung

3 Schulreinigung durch Fremdfirmen

4 Hygiene in Unterrichtsräumen, Aufenthaltsräumen, Turnhallen

5 Hygiene im Sanitärbereich

6 Hygiene im Außenbereich

7 Verpflegung in der Mensa

8 Schulküche

9 Trinkwasserhygiene

10 Erste Hilfe

11 Bauliche Probleme

12 Ergänzende Maßnahmen zum Schulstart am 06.05.2020

13 Grundlagen

1 Einleitung Gemäß § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Grundschule Altstadt verpflichtet, in einem Hygieneplan die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Das Ziel dieses Hygieneplans ist es, zur Gesundheit aller beizutragen und insbesondere alle Beteiligte im Bereich der Schule vor Infektionen zu schützen bzw. das Infektionsrisiko zu minimieren. Jeder Beteiligte verhält sich in seinem Rahmen verantwortungsbewusst und spricht auftretende Probleme offen an. Eine Überprüfung des Hygieneplans erfolgt jährlich. Der Hygieneplan wird allen zugänglich im Erste-Hilfe-Raum ausgehängt.

2 Belehrung, Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldung Nach IfSG bestehen gesundheitliche Anforderungen, Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen und Meldevorschriften für Personal, Betreute und verantwortliche Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die dem Schutz vor Übertragung infektiöser Erkrankungen dienen. (siehe Rahmen-Hygieneplan Schulen 2017) Neu betreute Schüler und ihre Eltern werden darüber (§34 (5) IfSG) durch die Schulleitung mit Hilfe eines Merkblatts informiert. Alle Mitarbeiter, die mit den Schülern Kontakt haben, werden vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle 2 Jahre nach § 35 IfSG durch die Schulleitung oder einen dafür Beauftragten belehrt. Die Anlage 3 dieses Hygieneplans wird zum Lesen und zur Beachtung ausgehändigt. Die nächste Belehrung findet im Mai 2020 statt. Die Mitarbeiter der Stadt Wedel werden durch diese belehrt. Die Mitarbeiter von Fremdfirmen werden durch diese belehrt.

3 Schulreinigung durch Fremdfirmen Der Reinigungsplan ist vom Gebäudemanagement erstellt worden. Reinigungsmittel werden abschließbar aufbewahrt. Reinigungsgeräte werden aufgehängt.

4 Hygiene in den Unterrichtsräumen, Aufenthaltsräumen, Turnhallen Die Lehrer achten auf eine ausreichende Lüftung der Unterrichtsräume, nach Möglichkeit Stoßlüftung. Die Schüler werfen ihren Müll in die Abfallbehälter. Papier wird gesondert gesammelt und in die blauen Container geworfen. Um eine Verbreitung von Läusen zu vermeiden, sollten Mützen nicht mit anderen getauscht werden. Sollten Pfützen vor dem Wasserspender im FREIEN SPIEL oder vor den Waschbecken entstehen, muss der Verursacher wegen der möglichen Rutschgefahr diese sofort trocknen. Der Wasserspender wird täglich vom Hausmeister desinfiziert.

5 Hygiene im Sanitärbereich Händewaschen ist durchzuführen von den Mitarbeitern und Schülern: nach jeder Verschmutzung, nach Reinigungsarbeiten, nach Toilettenbenutzung, vor dem Umgang mit Lebensmitteln, vor der Einnahme von Speisen, nach Tierkontakt. Die Sanitärbereiche sind mit Einmalhandtüchern oder Gebläsetrocknern sowie mit Spendervorrichtungen für Flüssigseife ausgestattet. (Gemeinschafts-Stückseife und Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig.) Abfallbehälter für Papierabfälle stehen bereit. In den Mädchen- und Damentoiletten sind Tüten für Monatsbinden und verschließbare Abfallbehälter vorhanden. In den Lehrertoiletten stehen zusätzlich Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung werden regelmäßig vorschriftsgemäß gewartet. Eine zeitnahe Reparatur von Defekten, Wartung und sorgfältige Pflege muss sichergestellt sein. Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen müssen regelmäßig gereinigt und instandgehalten werden. Kalkablagerungen an den Duschköpfen sind in den erforderlichen Zeitabständen zu entfernen.

6 Hygiene im Außenbereich Aus dem Spielsand beim Klettergerüstsind Verunreinigungen wie Laub und Tierkot regelmäßig mittels Harke bzw. Kotschaufel zu entfernen.

7 Verpflegung in der Mensa Die Verpflegung in der Mensa erfolgt durch eine Fremdfirma. Diese hat alle Hygienevorschriften zu beachten. Die Nutzer räumen benutztes Geschirr sowie ihren Müll selbstverständlich wie vorgesehen weg und schieben ihren Stuhl zurück an den Tisch. Das Sitzen auf den Tischen ist auch aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

8 Lehrküche bzw. Schulküche Personen, die an einer Infektionserkrankung im Sinne des § 42 Infektionsschutz-Gesetzes (IfSG) oder an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht arbeiten. Desinfektion und Reinigung Alle, die in der Küche arbeiten, desinfizieren ihre Hände gründlich: bei Arbeitsbeginn, nach Pausen, nach jedem Toilettenbesuch, nach Schmutzarbeiten, nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren z.B. rohes Fleisch, Geflügel, nach Husten oder Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuches. In der Küche steht dazu ein Händedesinfektionsmittel. Rechtzeitig bevor dieses leer ist, informieren die Lehrkräfte/Kräfte des Ganztages die Hausmeister. Nach jeder Benutzung der Küche muss diese von den Nutzern gründlich gereinigt werden. Eine Flächendesinfektion ist erforderlich bei: Arbeiten mit kritischen Rohwaren wie rohes Fleisch, Geflügel, nach Arbeitsende auf Oberflächen, auf denen Lebensmitteln verarbeitet werden. Flächen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, sind danach mit klarem Wasser abzuspülen. In der Küche steht dazu ein Flächendesinfektionsmittel. Rechtzeitig bevor dieses leer ist, informieren die Lehrkräfte/Kräfte des Ganztages die Hausmeister. Benutztes Geschirr muss bei manueller Reinigung gleich abgetrocknet werden. Die Geschirrtücher und Lappen müssen gewechselt bzw. gründlich ausgewaschen werden, sofort getrocknet und trocken aufbewahrt werden. In der Küche werden keine Lebensmittel gelagert. Wer die Küche benutzt, bringt einwandfreie Lebensmittel dort hin und nimmt anschließend die Reste wieder mit. Zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen und Erkrankungshäufungen in Schulen werden an den Umgang mit Lebensmitteln besonders hohe Anforderungen gestellt. Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Für alle Fragen bezüglich der Lebensmittel und Küchenhygiene (Ausstattung, Lebensmittellagerung, Reinigung, etc.) ist der Fachdienst Veterinär und Lebensmittelaufsicht zuständig, siehe auch Anlagen 0 und 2. Bei Schädlingsbefall wird umgehend der Hausmeister informiert.

9 Trinkwasserhygiene Trinkwasserhygiene und Legionellenprophylaxe sind besonders wichtig. Das Trinkwasser wird zwei Mal jährlich überprüft.

10 Erste Hilfe Entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften werden die Lehrer als Ersthelfer alle drei Jahre weitergebildet. Das Erste-Hilfe-Material ist im Krankenzimmer sowie in den Fachräumen vorhanden. Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel sind im Krankenzimmer vorhanden. Angebrochene Desinfektionsmittel werden mit einem Anbruchdatum versehen. Nach Anbruch sind die Mittel begrenzt haltbar. Wer Materialien verbraucht hat, informiert die Erst-Hilfe-Beauftragten, damit diese Materialien (z.B. Verbandpäckchen) ersetzt werden können, dies gilt auch bei Fachräumen und der Sporthalle. Die Erste-Hilfe-Materialien und Desinfektionsmittel werden jährlich auf Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüft und gegebenenfalls ersetzt. Zum Schutz trägt ein Ersthelfer bei der Wundversorgung möglichst Einmalhandschuhe und desinfiziert sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände. Wenn Flächen (mit Blut, Erbrochenem, Urin oder Kot) kontaminiert sind, werden zum Reinigen Einmalhandschuhe getragen. Zunächst werden die Flächen normal gereinigt. Die betroffene Fläche sowie die Hände werden anschließend desinfiziert. Notrufnummern Sekretariat immer informieren! 04103 / 912 170 Bei Bedarf außenstehenden Helfern den Weg weisen! Feuerwehr, Notarzt , Rettungswagen 112 Polizei Notruf 110 Polizeirevier Wedel 04103 / 5018-0 Giftinformationszentrum Nord 0551 / 19 240 Praxis Dr. Schöning 04103 / 122 140 bzw. 122 141 Berufs-/Schulunfälle, Rosengarten 5, Wedel Kinderarztpraxis 04103 / 122 180 Rosengarten 5, Wedel, Dr. Konietzky, Dr. Rett, Dr. Lawin-Mosecker

11 Bauliche Probleme Bei baulichen Problemen wie Schimmelbefall wird der Hausmeister informiert. Dieser kümmert sich um die Ursachenbeseitigung und Schadensbehebung oder informiert das Gebäudemanagement der Stadt Wedel bzw. das Gesundheitsamt. S. Bechler

12. Ergänzende Maßnahmen zum Schulstart am 6.Mai 2020 Als Voraussetzung für die teilweise Wiedereröffnung der Schule ist die Überarbeitung des Hygienekonzepts unter Berücksichtigung der neuen Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus notwendig. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass Kontakte auch in der Schule auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben und enge Kontakte ganz vermieden werden. Die Einhaltung aller Maßnahmen müssen von allen beteiligten Personen eingehalten werden. Für die Organisation des Schulbetriebs resultieren daraus folgende Maßnahmen:

Hygienemaßnahmen: Desinfektionsmittel sind aufgrund ihres hohen Alkoholgehalts für die Hände der Kinder ungeeignet und sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. LehrerInnen und SchülerInnen waschen sich konsequent die Hände. Dies geschieht vor Unterrichtsbeginn – bevor die SchülerInnen den Klassenraum betreten und nach jeder Pause. Die SchülerInnen werden ggf. im Rahmen des Toilettengangs noch einmal gesondert auf die Notwendigkeit des Händewaschens hingewiesen. Das richtige Händewaschen wird während des Unterrichts thematisiert. Ebenso müssen die Husten- und Niesregeln während des gesamten Aufenthalts in der Schule eingehalten werden. Auch diese werden im Unterricht thematisiert. Die SchülerInnen bringen ihre Verpflegung (auch das Getränk) von zu Hause mit. Ein Austausch oder gemeinsames Benutzen von Trinkflaschen oder Essen ist unbedingt zu vermeiden. Auch Unterrichtsmaterial wie Stifte, Radiergummis etc. darf nicht ausgetauscht werden. Die Klassenräume müssen gut belüftet sein. Das Unterrichten bei offener Tür ist gewünscht – auch um den Türklinkenkontakt zu vermeiden. Beendet eine SchülerInnengruppe den Aufenthalt in dem Klassenraum, müssen die Reinigungskräfte den Klassenraum für die neue Lerngruppe mit entsprechenden Desinfektionsmitteln vorbereiten. Es werden Hinweisschilder für die Hygienemaßnahmen in jeder Klasse und in den Waschräumen gut sichtbar aufgehängt.

Abstand: Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unterrichtsräume muss der Abstand von 1,5m von allen eingehalten werden. In der Umsetzung bedeutet das, dass in jedem Klassenraum höchstens 12 SchülerInnen unterrichtet werden können (in manchen Klassenräumen auch weniger). Die Lerngruppen erscheinen halbstündig versetzt zum Unterricht, so dass die Ansammlung einer großen Menge von Personen auf dem Schulhof vermieden wird. Aus dem gleichen Grund finden die Pausen versetzt statt. Die Tische werden frontal zur Tafel und im richtigen Abstand zueinander im Klassenraum aufgestellt. Jeder Tisch wird mit dem entsprechenden Namenskärtchen für den/die SchülerIn beschriftet. Plätze werden nicht getauscht. Während des Unterrichts bleiben alle SchülerInnen ununterbrochen an ihren Plätzen. Keine/r darf in der Klasse herumlaufen. Die Wege zur Tafel, zum Mülleimer oder anderen Orten der Klasse müssen vermieden werden. (Der Toilettengang soll möglichst vor dem Unterricht bzw. in der Pause erfolgen.) Auch Arbeitsergebnisse werden nicht zur Kontrolle zur/m LehrerIn gebracht. Die SchülerInnen betreten ohne Begleitung den Schulhof und gehen zu ihren Anstellplätzen, wo sie im Abstand von mindestens 1,5m auf das vollständige Eintreffen der Klasse warten. Die SchülerInnen sollen pünktlich kommen. Keinesfalls zu früh! Nachdem sie sich die Hände gewaschen haben betreten sie in der Reihenfolge ihrer Sitzplätze den Klassenraum. In umgekehrter Reihenfolge verlassen sie zur Pause bzw. zum Schulschluss den Klassenraum wieder. Bei Schulschluss wird das Schulgelände umgehend verlassen. Während der Pause ist unbedingt auf den Abstand zwischen den SchülerInnen zu achten. Ausreichend Aufsichtspersonal trägt Sorge, dass diese Regel möglichst eingehalten wird. Es werden in den Klassen und in den Waschräumen Hinweisschilder zur Abstandhaltung aufgehängt. Zuordnung zu konstanten Gruppen und Gruppenräumen: Aufgrund der Klassenraumgröße ist es nur möglich in halber Klassenstärke im Klassenraum zu arbeiten. Jede/r SchülerIn ist einer Lerngruppe fest zugeordnet. Ein Tausch ist nicht möglich.

Mund-Nasen-Schutz: Wir empfehlen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes (bei richtiger Handhabung). Der Mund-Nasen-Schutz ist dann sinnvoll, wenn das Abstandsgebot nur schwer einhaltbar ist. Das könnte auf den Schulfluren oder in den Pausen der Fall sein. Während des Unterrichts ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht unbedingt notwendig. Voraussetzung für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist der richtige Umgang mit ihm. Dies wird während des Unterrichts thematisiert.

Dokumentation: Es wird jeden Tag eine sorgfältige Dokumentation über die An- bzw. krankheitsbedingte Abwesenheit der SchülerInnen angefertigt. Dabei wird täglich bei Erscheinen der Gesundheitszustand des/r SchülerIn abgefragt. Es dürfen ausschließlich gesunde Personen am Unterricht teilnehmen. SchülerInnen und LehrerInnen mit Erkältungssymptomen müssen zu Hause bleiben. Die Erreichbarkeit der Eltern muss sichergestellt sein (aktuelle Telefonnummern). Personen mit respiratorischen Symptomen dürfen nur am Unterricht teilnehmen, wenn diese ärztlich untersucht worden sind bzw. die Ursache der Symptome klar sind. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Schule ist denen gestattet, die aufgrund ihrer Arbeitsverpflichtung oder Beratungsterminen vor Ort sein müssen. Es wäre wünschenswert, wenn der Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz und das richtige Händewaschen bereits zu Hause eingeübt wurden und die Verhaltensregeln besprochen wurden bevor das Kind wieder zurück in die Schule kommt.

Wedel, den 1. Mai 2020 A. Spangenberg

12 Grundlagen Rahmenhygieneplan für Schulen, Fachdienst Gesundheit Kreis Pinneberg, Stand 2017 Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 IfSG Gesetz §§ 42/43; Merkblatt für den Belehrten; Vordruck Wiederholungsbelehrung Dies beinhaltet die Belehrung für im Lebensmittelbereich Tätige und ist hier nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Belehrung gemäß § 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 IfSG Merkblatt für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte, schriftliche Erklärung Merkblatt ist in verschiedenen Sprachen im Fachdienst Gesundheit vorhanden. Meldeformular übertragbare Krankheiten

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